Für öffentliche Stellen gilt nicht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, sondern das Behindertengleichstellungsgesetz mit der BITV 2.0 – bei Ländern und Kommunen die entsprechenden Landesregelungen. Beide setzen dieselbe EU-Richtlinie um. Die Pflicht besteht seit 2019 für neue und seit 2020 für ältere Websites, nicht erst seit 2025.
Sie muss von jeder Seite aus erreichbar sein, den tatsächlichen Stand offenlegen, nicht barrierefreie Inhalte benennen und jährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung aktualisiert werden. Eine Erklärung, die nichts einräumt, ist das häufigste Fundstück bei Prüfungen.
Betroffene müssen Barrieren melden können und eine Antwort bekommen. Bleibt sie aus, steht ihnen der Weg zur Durchsetzungsstelle und zum Schlichtungsverfahren offen – das ist der praktische Hebel hinter der Vorschrift.
Was der Standard konkret verlangt
PrüfmaßstabMaßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die im Kern auf die WCAG 2.1 auf Stufe AA verweist: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Dazu kommen zwei Anforderungen, die es außerhalb des öffentlichen Bereichs so nicht gibt – zentrale Inhalte in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.
Und der Geltungsbereich ist größer, als viele erwarten: Er umfasst nicht nur die Website, sondern auch Apps, Intranet und Extranet sowie elektronische Verwaltungsvorgänge – also genau die Formulare, an denen es in der Praxis hakt.
Wir arbeiten die Liste im TYPO3-Template, in den Inhalten und in den Erweiterungen ab – priorisiert nach dem, was Nutzer tatsächlich aussperrt, nicht nach dem, was am schnellsten abzuhaken ist.
Wir formulieren die Erklärung zur Barrierefreiheit so, dass sie den Stand ehrlich abbildet, richten den Meldeweg ein und hinterlassen einen Prüfbericht, auf den Sie sich berufen können.
Warum das heute weniger kostet als noch vor zwei Jahren
AufwandDer teure Teil einer Nachrüstung ist selten das Template. Teuer ist der Bestand: tausende Bilder ohne Alternativtext, gewachsene Überschriftenstrukturen, Linktexte wie „hier klicken", Tabellen ohne Kopfzeilen, PDF-Anhänge aus zehn Jahren. Genau diese Fleißarbeit war bisher der Kostentreiber.
Wir setzen dafür KI-gestützte Werkzeuge ein, die wir selbst entwickeln. Sie arbeiten den Bestand automatisiert auf und legen Vorschläge vor – geprüft und freigegeben wird von Menschen. Das verschiebt den Aufwand von stumpfer Masse hin zur fachlichen Entscheidung und senkt die Umsetzungskosten spürbar.
Statt jedes Bild einzeln zu beschreiben, erzeugen wir Vorschläge für den gesamten Bestand und legen sie zur Durchsicht in die Dateiliste. Ihre Redaktion korrigiert, wo es auf den Kontext ankommt, statt bei null anzufangen.
Falsche Überschriftenebenen, nichtssagende Linktexte, Tabellen ohne Kopfzeilen: Wir finden sie über alle Seiten hinweg und korrigieren, was sich sicher automatisch korrigieren lässt. Der Rest kommt als Liste zu Ihnen.
Für die geforderten Inhalte in Leichter Sprache erstellen wir Entwürfe, die anschließend fachlich geprüft und nach den üblichen Regeln abgenommen werden. Das ersetzt die Prüfung nicht – spart aber den größten Teil der Schreibarbeit.
Sprechen wir über Ihr TYPO3-Projekt
Neue Website, Erweiterung, Migration oder akuter Notfall – schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung und einem konkreten nächsten Schritt, nicht mit einem Prospekt.
